Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERTRAGSGRUNDLAGE
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die schriftlichen Bedingungen des Vermieters. Inhalt und Umfang des Mietvertrages werden entsprechend der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Vermieter geregelt. Ergänzende oder explizit abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform und müssen in jedem Fall durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden. Durch den Vermieter unterbreitete Angebote sind unverbindlich und jederzeit widerrufbar. Der Vermieter behält sich die Option offen im Einzelfall bzw. außergewöhnlichen Fällen von den Allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die mit der Abgabe des Angebotsverbundenen, anfallenden Kosten dem Mieter bei nicht Zustandekommen eines Vertrags in Rechnung zu stellen.

PREISGESTALTUNG
Der Mietpreis berechnet sich entsprechend des Umfangs und der Mietdauer sowie der zusätzlich anfallenden Kosten für etwaige Lieferung, Reinigung etc. Der Gesamtmietpreis ist dem entsprechenden gültigen Angebot zu entnehmen. Angebote sind freibleibend und als Richtpreisangebote zu verstehen. Die Mindestangebotssumme beträgt EUR 30,00.

MIETSICHERHEITEN  
Es wird eine Kautionssumme in Höhe von derzeit  30% des Gesamtmietpreises berechnet. Bei korrekter und vollständiger Rückgabe aller Mietobjekte wird die Kautionssumme durch den Vermieter an den Mieter rückerstattet.

ZAHLUNGSABWICKLUNG  
Der Gesamtbetrag wird durch den Mieter ohne Vorbehalt unmittelbar bei der Abnahme des Mietobjekts in -bar oder per Überweisung gezahlt.

MIETDAUER  
Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter hat danach das Recht, einen zusätzlichen Mietbetrag auf Grund der im Angebot vereinbarten Posten in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums schriftlich per E-Mail oder Telefax in Kenntnis setzen.

HAFTUNG
Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der bestimmungsgemäßen Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter ersatzpflichtig. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Z. B. Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und nicht bestimmungsgemäße Verwendung. In allen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter entsprechend der zu diesem Zeitpunktbestehenden Marktlage in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet generell für Ansprüche Dritter gegenüber der Geschirrbox UG, die aus der Benutzung oder dem Gebrauch des Mietobjektes entstehen können. Der Vermieter haften in keinem Fall für Schäden, sowohl direkt als auch indirekt Folgeschäden eingeschlossen, die im Zusammenhang mit der Benutzung oder dem Gebrauch des Mietobjekts durchangestellte der Geschirrbox UG oder eingesetzte Partner - Subunternehmerentstanden sind, es sei denn die entstandenen Schäden sind auf Vorsatz- und/oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen. Die Haftung ist dabei auf den im Angebot vereinbarten Mietpreis beschränkt. Für Schäden, die durch den Betrieb oder auf nicht bestimmungsgemäße Verwendung zurückzuführenden sind unabhängig davon ob es sich um Personen- oder Sachschäden handelt Grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. Bei vertragsmäßig vereinbartem Transport, Anlieferung und Abholung ist durch den Mieter sicher zu stellen, dass dem Lieferant ein entsprechender Zugangsweg zur Verfügung gestellt wird. Schäden an Liegenschaften und/oder an den Gebäuden bzw. Einrichtungen gehen zu Lasten des Mieters. Eine Anlieferung erfolgt wenn nicht anders vereinbart prinzipiell bis zur ersten Bordsteinkante.

VERFÜGBARKEIT
Eine verspätete Verfügbarkeit des Mietobjekts bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch den Vermieter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nur dann angelastet werden, sofern dies nicht auf die Folgen höherer Gewalt zurückzuführen ist. Zu höherer Gewalt zählen vor allem nachfolgend genannte Gefährdungen, Verzögerungen verursacht durch Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase, Witterungseinflüsse, Versäumnisse Dritter(Zulieferern oder Transporteuren), Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder Blockade oder behördliche Maßnahmen. Der geschlossene Mietvertrag hat auch in o.g. Fällen weiterhin Bestand. Ein Widerruf des Mietvertrags bzw. dessen Auflösung ist erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, schriftlich eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat. Wird durch den Mieter bei Übernahme des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, besteht das Anrecht auf gleichwertiges Ersatzmaterial. Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden. Eine anderweitige Verwendung bzw. Die Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Wird dem Mieter die Weitergabe des Mietobjekts an Drittes schriftlich gestattet, liegen die Verantwortung und Verpflichtungen weiterhin beim Mieter. Der Mieter ist verpflichtet allen Verpflichtungen die aus den Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren nachzukommen.

VERSICHERUNG
Mietobjekte sind prinzipiell nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Der Vermieter rät dem Mieter daher , das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern oder in eine bestehende Haftpflichtversicherung explizit einzuschließen.

MITWIRKUNGSVERPFLICHTUNGENDES MIETERS
Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter auch aus eigenem Interesse zur Information verpflichtet sofern:

•das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),
• das Mietobjekt beschädigt oder unbrauchbar ist (max. 2 Stundennach der Warenübergabe),
• das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weiseverloren gegangen ist. (unverzüglich nach Bekanntwerden)

STORNIERUNG  
Die Stornierung eines bereits erteilten Auftrags ist bis spätestens 3 Monate vor Beginn des Ereignisses möglich. Die Stornierung hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen. Bis dahin entstandene Kosten werden jedoch in diesem Rahmen in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung zu einemspäteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet, es sei denn die Güter lassen sich mit geringem Aufwand anderweitig vermieten. In diesem Falle werden nur 25% des ursprünglichen Betrags in Rechnung gestellt.

 

 

URHEBERRECHT
Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten an denen Mietmaterial des Vermieters zum Einsatz kommt, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen und Videoaufnahmen zu erstellen. Hierbei werden in jedem Fall die Persönlichkeitsrechte des Mieters gewahrt. Eine entsprechende Produktion erfolgt immer in Absprache mit dem Mieter.

ABBILDUNGEN/ ILLUSTRATIONEN  
Abbildungen, Illustrationen und Fotos in Katalogen, Broschüren und digitalen Inhalten, sowie in Internetseiten und Multimedia-Präsentationen auf CD und DVD können von der Realität abweichen. Dies gilt insbesondere für Tischdecken, da dies Naturprodukte sind und somit Farbabweichungen nicht völlig ausgeschlossen werden können.

MIETOBJEKTE

Verpflichtungen des Mieters

Abholen, Abliefern und Retournieren
Bei Selbstabholung des Mietobjekts durch den Mieter hat dieser die gesamte Bestellung entsprechend der Positionen auf Vollständigkeit und Einsatzbereitschaft zu prüfen. Ferner obliegt es dem Mieter für einen vorschriftsmäßigen und sicheren Transport zu sorgen. Das übernommene Material ist ohne Ausnahme in einem geschlossenen Fahrzeug/Aufbau zu transportieren  Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Güter durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht. Eine Lieferung erfolgt auf Wunsch gegen Aufpreis im Umkreis Kassel. Die jeweilige Lieferpauschale richtet sich nach Entfernung, Auftragsvolumen und Mietobjekt und ist bei der Angebotserstellung unter Angaben der Adresse zu erfragen. Die Lieferung wird so geplant, dass das Mietobjekt vor Beginn des Ereignisses dem Kunden zur Verfügung steht. Der Vermieter kann nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden. Die Lieferung des Mietobjekts erfolgt  bis hinter die erste abschließbare Tür auf Parterre, wenn ein Zugangsweg zur Verfügung steht, der für einen Transport per kleinem LKW  7  Tonnen geeignet ist. Die erforderliche Türbreite beträgt mindestens 2 Meter, die Mindesthöhe beträgt 2,50 m. Wenn die Transportbedingungen nicht erfüllt werden (z.B. weil der Untergrund nicht geeignet ist, der Zugangsweg zu schmal ist, parkende Autos den An- und Abtransport verhindern, das Mietobjekt noch nicht sauber sortiert ist, um abgeholt werden zu können),hat der Vermieter das Recht, die hierdurch entstandenen zusätzlichen Aufwendungen dem Mieter in Rechnung zu stellen. Bei der Anlieferung der Güter ist vom  Mieter, das Mietobjekt sofort zu kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse sind entsprechend o.g. innerhalb von 2Stunden nach Warenübergabe dem Vermieter Email oder Fax gemeldet werden. Am Ende der Mietdauer muss das Mietobjekt ab vormittags 8.00 Uhr sortiert und sauber am Anlieferungsort bereit stehen. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die endgültige Zählung und Kontrolle des Mietobjekts erst in den Lagern des Vermieters stattfindet. Der Vermieter garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigung entstehen. Das Mietobjekt wird innerhalb von 48 Stunden nach dem Ende des Ereignisses abgeholt, außer wenn ein anderer Termin zur Abholung vereinbart ist.

REINIGUNG
Das Mietmaterial und alle Mietobjekte sind vom Mietersorgfältig zu behandeln. Geschirr, Besteck, Küchengeräte werden nach der Rückgabe gegen die vereinbarte Vergütung durch den Vermieter gereinigt. Der Mieter hat allerdings im Vorfeld sicher zu stellen, dass  sich diese in einem sortierten Zustand, ohne Essensreste, Fettreste befinden, sodass eine maschinelle Reinigung erfolgen kann. Weisen die Mietobjekte extreme Verschmutzungen auf, wird den Vermieter das Recht eingeräumt dem Mieter die zusätzlich entstandenen Kostennachträglich in Rechnung zu stellen. Textilien sind nach der Benutzung dem Vermieter in trockenem Zustand zurückzugeben.

 

VERPFLICHTUNGENDES MIETERS
1. Der Mieter hat dafür sorge zu tragen, dass zur Installation der Mietobjekte benötigten Betriebsmittel rechtzeitig angebracht werden. Er hat dabei die ihm erteilten Anweisungen genau befolgen. Er ist außerdem zu gewährleisten, dass der Ort, an dem das Mietobjektinstalliert wird, die durch zuständige Stellen festzulegenden Anforderungen erfüllt und jederzeit frei und unbehindert zugänglich sind. Dies soll die ungestörte Funktion des Mietobjekts gewährleisten. Für bestimmte Anwendungen muss der Mieter -soweit erforderlich - über behördliche Genehmigungen verfügen, die mit der Benutzung des Mietobjekts im Zusammenhang stehen. Hier obliegt es dem Mieter die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Für fehlende Genehmigungen oder nicht eingehaltene Regeln kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

2.Der Mieter erklärt, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand erhalten zu haben und im gleichen Zustand zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden jedweder Art und jedweden Ursprungs, gleichgültig ob sie durch den Mieter oder Dritte verschuldet werden oder die Folge höherer Gewalt sind.

3.Der Mieter muss für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts Sorge tragen. Der Mieter muss auf Verlangen das Mietobjekt gegen die durch uns anzugebenden Risiken versichern und während des Mietzeitraums für uns versichert halten. Ein Nachweis über eine entsprechende Absicherung kann vom Vermieter eingefordert werden.

4. Der Mieter ist verpflichtet etwaige Störungen unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich von der Geschirr Box UG durchgeführt werden. Die Nichtnutzbarkeit des Mietobjekts wegen Störungen oder Reparaturen berührt nicht die Verpflichtung des Mieters, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.

OFFENFORDERUNGEN
Offene Forderungen und Streitigkeiten werden dem Amtsgericht Kassel bzw. Der Credittreform Kassel Dr. Schlegel KG mitgeteilt, welche die weitere Bearbeitung dann im Namen der
Geschirr Box UG übernimmt.

INKRAFTRETEN  
Die ausgeführten Mietbedingungen sind ab dem 25.05.2018 gültig. Mietbedingungenälteren Datums verlieren zu diesem Stichtag ihre Gültigkeit.

COPYRIGHT© / SCHUTZRECHTE
Alle Inhalte sowie das Gesamtwerk sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte hierzu liegen bei der Geschirr Box UG, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Herr Robert Cogal. Nutzung oder Vervielfältigungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Unberechtigte Nutzung wird bei bekanntwerden rechtlich verfolgt. Die Ausführung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, für Formfehler und daraus resultierende Forderungen wird seitens der Geschirr Box UG keine Haftung übernommen.